Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Summe aus kollektivem Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt in der Hauptsache die Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, bei dem es sich um einen Dienstvertrag handelt. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf der Grundlage kollektiver Vereinbarungen und von Gesetzen.

Rechtsprobleme im Individualarbeitsrecht

Häufig kommt es im Individualarbeitsrecht zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich oder außerordentlich kündigt. Andere Rechtsprobleme entstehen durch die Verletzung von Rechten und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. So ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber zur Lohnzahlung verpflichtet, während der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung schuldet. Andere rechtliche Auseinandersetzungen drehen sich unter anderem um das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses, um eine Änderungskündigung oder um die Bezahlung von Urlaubstagen, Krankheitstagen oder von Überstunden.

Weitere Problemfelder, mit denen wir als Rechtsanwälte in Köln befasst sind, sind der Kündigungsschutz, der Arbeitsschutz, Abmahnungen, Arbeitszeiten, das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses, das Zahlen einer Abfindung oder von Überstunden, Mobbing, befristete Arbeitsverträge oder die Verletzung von Wettbewerbsverboten.

Rechtsprobleme im kollektiven Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Koalitionen zu bilden. Während sich Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden zusammenschließen, organisieren sich Arbeitnehmer in Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht garantiert Arbeitnehmern unter anderem das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben, das auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen beruht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben im Arbeitskampf Möglichkeiten, ihr Recht zu erkämpfen. Auf Arbeitgeberseite ist dies das Recht, Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitskampfes auszusperren. Umgekehrt haben Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Streikrecht.

Anders als in anderen Rechtsgebieten kennt das Arbeitsrecht die Güteverhandlung, die vor dem Arbeitsgericht erster Instanz gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Oftmals entscheidet eine diplomatische Verhandlungsführung über den Ausgang des Verfahrens.

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