Sportrecht
Sportrecht ist Teil einer sogenannten Querschnittsmaterie, was nichts anderes bedeutet, als dass es in die unterschiedlichsten Rechtsgebiete einfließt. Das gilt beispielsweise für das Vereins- und Verbandsrecht, aber auch für das allgemeine Vertragsrecht, das Arbeitsrecht, das Steuerrecht sowie für das Urheberrecht und das Markenrecht. Sportrecht konzentriert sich nicht allein auf den Profisport, sondern betrifft den Breitensport, den Freizeitsport und den Amateursport gleichermaßen. Das Sportrecht bezieht aber auch alle damit in Zusammenhang stehenden Institutionen und das Umfeld mit ein. Gemeint sind Vereine, Verbände und Veranstalter ebenso wie Zuschauer, Sponsoren und Funktionäre.
Rechtsfälle im Sportrecht
Der Bandbreite des Sportrechts entsprechend gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen, die ganz unterschiedlich gelagert sind.
Als Sportrechtsanwälte kämpfen wir unter anderem um das Recht unserer Mandanten in sportgerichtlichen bzw. verbandsgerichtlichen Verfahren. Wir setzen uns für den Verletzten ein, wenn es um eine Sportverletzung geht - ganz gleich, ob es sich um Freizeitsport, Breitensport, Schulsport oder Leistungssport handelt. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen von Trainern, Managern oder Sportlern. Häufig kommt es im Sportrecht außerdem zu Schadenersatz- oder Schmerzensgeldklagen. Dies gilt beispielsweise für Skiunfälle, Unfälle im Schwimmbad und Reitunfälle, um nur einige zu nennen.
Immer häufiger werden Stadionverbote ausgesprochen. Auch hier überprüfen wir die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Regelung.
Gerade im Sportrecht ist nicht immer eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen Sachverhalt handelt, bei dem Ihnen ein bestimmtes Recht zusteht beziehungsweise Sie die Chance haben, einen Rechtsanspruch geltend zu machen. Bei eindeutigen Sachverhalten und auch dann, wenn Sie Zweifel haben, lohnt sich das Gespräch mit uns. Wir klären Sie im Sportrecht über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.