Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Häufig erhalten wir Rückfragen von unseren Mandanten hinsichtlich der Kosten, die beim Aufsuchen eines Rechtsbeistandes entstehen können. Daher möchten wir Ihnen hiermit unser Kostenmodell vorstellen:

Rechtsanwaltskosten

Rechtsberatung und die Vertretung in einem Rechtsstreit kosten Geld. Die Vergütung von Rechtsanwälten ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So können sich Gebühren, abhängig von der Tätigkeit, beispielsweise an einem Gegenstandswert oder an einem Gebührenrahmen ausrichten.

Erstberatung

Die Kosten für eine einmalige anwaltliche Erstberatung richten sich grundsätzlich auch nach einem Gegenstandswert oder einem Gebührenrahmen. Die Kosten sind aber gesetzlich begrenzt auf einen Maximalbetrag von 190,00 € zzgl. Auslagen und gesetzlicher MwSt.

Honorarvereinbarung

Es besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen. Derartige Vereinbarungen weichen in der Regel vom RVG ab und orientieren sich an der Bedeutung der Angelegenheit, der Schwierigkeit des Falles, dem voraussichtlichen Zeitaufwand sowie dem Haftungsrisiko der Rechtsanwälte.

Verfahrenskostenhilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, anlässlich einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine finanzielle Unterstützung durch den Staat zu erhalten. Diese Hilfe wird in der Regel durch eine Art zinsloses Darlehen gewährt. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass der Mandant wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits aus eigenen finanziellen Mitteln zu tragen. Darüber hinaus muss auch eine gewisse Erfolgsaussicht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestehen. Gerne können Sie uns im konkreten Fall auf diese Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ansprechen.

Bitte zögern Sie nicht, uns auf die voraussichtlichen Kosten für unsere anwaltliche Dienstleistung anzusprechen!